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Durch den Sortenschutz können neue Pflanzenzüchtungen geschützt werden. Die Laufzeit beträgt 25 Jahre, in Ausnahmefällen (z.B. bei Hopfen, Kartoffeln, Reben und einigen Baumarten) sogar 30 Jahre gerechnet ab dem Tag der Erteilung.

Anwendungsbereich:
Vermehrung neuer Züchtungen von Nutz- und Zierpflanzen.

Ausschlüsse:
Alle Pflanzensorten, die nicht im Artenverzeichnis zum Sortenschutzgesetz aufgeführt sind.

Voraussetzungen:
Die Pflanzensorte muss neu, hinreichend homogen, beständig und unterscheidbar sein sowie eine eintragungsfähige Bezeichnung aufweisen.